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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen ENERGIEBUND und dem Kunden im Bereich Photovoltaik, Stromspeicher, Wärmepumpen und Wallboxen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ENERGIEBUND (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern, Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen (Wallboxen).(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsschluss und Angebote

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.(2) Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.(3) Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistung ist die Auftragsbestätigung.

§ 3 Leistungsumfang und Planung

(1) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.(2) Technische Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen und dem Auftraggeber zumutbar sind, bleiben vorbehalten.(3) Die zur Ausführung erforderlichen bährdlichen Genehmigungen und Netzanmeldungen werden, sofern vereinbart, durch den Auftragnehmer unterstützt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die baulichen und technischen Voraussetzungen für die Montage gegeben sind (z. B. Zugänglichkeit, Statik, Elektroinstallation).(2) Erforderliche Anschlüsse für Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen.(3) Verzögerungen, die aus fehlender Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen wie folgt fällig: Abschlagszahlung bei Auftragserteilung, Teilzahlung bei Materiallieferung sowie Restzahlung nach Fertigstellung.(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

§ 6 Liefer- und Ausführungsfristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie Lieferverzögerungen unserer Zulieferer verlängern die Fristen angemessen.(3) Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Anlage erfolgt eine gemeinsame Abnahme.(2) Nimmt der Auftraggeber die Anlage in Gebrauch, gilt die Leistung als abgenommen.(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren und Anlagenteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.(2) Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.(3) Für Komponenten (z. B. Module, Wechselrichter, Speicher) gelten ergänzend die Hersteller-Garantiebedingungen.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über die Einzelheiten informiert die gesonderte Widerrufsbelehrung, die vor Vertragsschluss ausgehändigt wird.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.Stand: Diese AGB gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.